Beleuchtung nach SIA 380/4
Die Anforderung für den MINERGIE-P®-Standard ist erfüllt, wenn der Zielwert von SIA 380/4 um max. ¼ der Differenz zwischen Grenz- und Zielwert überschritten wird.
Diese Anforderung muss für die bezeichneten Kategorien erfüllt werden, ausser bei Erneuerungen, wenn die Beleuchtung nicht der Bauherrschaft sondern der Mieterschaft gehört.
Grenzwert Lüftung/Klima gemäss Norm SIA 380/4
Beim Einsatz von Lüftung- und Klimaanlagen (Prozessenergie) ist eine Objektbetrachtung gemäss der 380/4 Lüftung/Klima erforderlich. Dabei muss der «MINERGIE®-Grenzwert» erfülltwerden.
Warmwasser bei Restaurants und Sportbauten
Mindestens 20% des Energiebedarfes für Warmwasser müssen mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Energie, welche für die Warmwasserbereitstellung benötigt wird, wird nicht zur «gewichteten Energiekennzahl» Qh,eff addiert. Der Nachweis erfolgt druch fachtechnische Berechnungen und Prinzipschematas.
Abwärmenutzung
Für alle Gebäudekategorien gilt: Anfallende Abwärme ist grundsätzlich zu nutzen.Eine Befreiung von der Abwärmenutzungspflicht ist möglich wenn:
- Die anfallende Abwärme nicht rationell nutzbar ist.
- Die Betriebsperiode zu klein ist, um eine minimale Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.
Gewerbliche Kälte
Für gewerbliche Kühlanlagen mit ganzjährigem Abwärmeanfall ist insbesondere bei den Kategorien V (Verkauf) und VIII (Spitäler) die Abwärmenutzung immer nachzuweisen. Bei der Kategorie V (Verkauf) sind zudemdie Detailanforderungen gemäss Anwendungshilfe MINERGIE-P® Teil 2, Kapitel 2 zu erfüllen.